Haftungsvereinbarung zu Nutzungs- und Urheberrechten an Kundeninhalten

Zwischen

frey-sein – die Agentur für Kommunikation
Platz Rueil Malmaison 4
65812 Bad Soden am Taunus
– Auftragnehmer –

und

Ihnen
– Auftraggeber –

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Parteien haben einen Vertrag über folgende Leistungen geschlossen:
(x) Erstellen von Werbemitteln (Print)
(x) Erstellen von Werbemitteln (digital)
(2) Als Ergänzung zu den zugrunde gelegten AGB des Auftragnehmer wird die nachfolgende Vereinbarung zur Frage der Haftung für die durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte (Bilder, Videos, Grafiken, Texte) geschlossen.

§ 2 Nutzungsrechte

(1) Ausdrücklich gestattet ist die Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Werke für Projekte und Webseiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellt.
(2) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer an den zu Zwecken der Gestaltung und Bearbeitung übermittelten Inhalten (Bilder, Videos, Grafiken, Texte) das Recht, diese Inhalte für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Dem Auftragnehmer wird hierzu ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte eingeräumt.

§ 3 Haftungsfreistellung

(1) Der Auftraggeber sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er das oder die Werke entweder
a) selbst erstellt hat oder
b) die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
(2) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern
(Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) an den vertragsgegenständlichen Inhalten
geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
(3) Der Auftraggeber ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung erforderlichen Aufwendungen
– insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten – verpflichtet, die dem Auftragnehmer durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.

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